Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Corona und dessen Auswirkungen auf den Unterricht am BZTG!
Aktuelle Informationen zum Thema Corona und BZTG
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Corona und dessen Auswirkungen auf den Unterricht am BZTG!
Die Stadt Oldenburg hat sich am 15.04.2021 zur „Hochinzidenzkommune“ erklärt und Schulschließungen ab dem 19.04.21 mit Ausnahmen verfügt.
Das BZTG wird folglich ab dem 19.04.2021 wieder in das Szenario C wechseln. Dabei sind nachstehende Ausnahmen zu beachten:
Vollzeitschulformen:
BFI 2; ETS 2; FOG 2A-C; FOT 2A-C
Diese Klassen verbleiben im Szenario B. Hier finden Prüfungsvorbereitungen statt.
Berufsschule:
Nachstehende Bildungsgänge können in Szenario B verbleiben:
– 3. Lehrjahr, wenn in diesem Sommer eine Abschlussprüfung geschrieben wird.
– 2. Lehrjahr, wenn in diesem Sommer eine Abschlussprüfung Teil 1 geschrieben wird.
Die Klassenlehrkräfte unserer Schulen kommunizieren diese Ausnahmen direkt mit den Schüler*innen und den Ausbildungsbetrieben.
Wie geht es mit dem Unterricht weiter?
Ab dem 12.04.2021 wird der Präsenzunterricht am BZTG in halben Klassen wieder aufgenommen.
Die Gruppeneinteilungen werden von den Klassenlehrkräften kommuniziert.
Bitte beachten Sie: In den Schulgebäuden des BZTG sind medizinische oder FFP2-Masken zu tragen!
Schüler*innen unserer Schule sind verpflichtet, täglich den E-Mail-Posteingang bzw. Nachrichten (Moodle und/oder myBZTG) zu prüfen.
Bild von pixabay.com
Nur Schüler*innen mit einem negativen Schnelltest dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
Schüler*innen können sich nach den Osterferien von der Präsenzpflicht befreien lassen. Der Antrag zur Befreiung ist an die Klassenleitung zu stellen. Diese leitet den Antrag an die zuständige Abteilungsleitung weiter.
Für den ersten Schultag nach den Osterferien gelten folgende Regelungen für unsere Schüler*innen:
Der erste Schnelltest wird morgens im Unterrichtsraum durchgeführt.
Ein Schnelltest muss von den Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn „zu Hause“ durchgeführt werden. Schüler*innen werden gebeten, sich eigenständig mit einem Schnelltest zu versorgen oder ein kostenfreies Testzentrum zu besuchen. Der Test darf nicht älter als 24 h vor Unterrichtsbeginn sein.
Der erste Schnelltest wird morgens im Unterrichtsraum durchgeführt.
Für die weiteren Schultage danach gelten folgende Regelungen für unsere Schüler*innen:
Sie erhalten am ersten Schultag in der Schule die Schnelltests für eine zukünftige Durchführung der Tests zu Hause vor Unterrichtsbeginn. Diese Tests sind dann vor Fahrtantritt in die Schule am Berufsschultag eigenverantwortlich zu Hause durchzuführen.
Vollzeitschüler*innen und Blockschüler*innen führen den Selbsttest montags und mittwochs vor Fahrtantritt in die Schule eigenverantwortlich zu Hause durch.
Schüler*innen bestätigen zu Unterrichtsbeginn mit ihrer Unterschrift, dass der Test durchgeführt worden ist und dieser negativ war.
Formulare und Anleitungen
CORONA-INFORMATIONEN
KUMMER DURCH CORONA? SCHÜLER*INNEN FINDEN HIER INFORMATIONEN FÜR EIN BERATUNGSANGEBOT.
Den Hygieneplan unserer Schule finden Sie hier: Hygieneplan des BZTG Oldenburg.
Den Hygieneplan Corona Schule des Land Niedersachsen finden Sie hier: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule.
Das Kultusministerium informiert hier über alle Fragen rund zum Thema: Schule und Corona!